EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFM) – viel Regulierung, wenig Verpflichtung zu mehr Information und Transparenz

KWAG Rechtsanwälte: Gesetzgeber zieht aus den Skandalen der vergangenen Jahre bei den Geschlossenen Fonds die falschen Konsequenzen

(Bremen, 20. August 2012) Nach Ansicht der auf die Vertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht verfehlt der mehr als 500 Seiten starke Diskussionsentwurf zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in deutsches Recht ihr Ziel. Zwar soll am Ende der Anlegerschutz verbessert werden. Doch der aktuelle Entwurf zieht aus Sicht der Anleger die falschen Konsequenzen aus den Skandalen bei den Geschlossenen Fonds in den vergangenen Jahren.
Bis zum 22. Juli 2013 muss die EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFM) in deutsches Recht umgesetzt werden. Das neue Gesetz auf Grundlage der EU-Richtlinie hat sich der Stärkung des Anlegerschutzes verschrieben und bringt somit vielfältige Änderungen bei Geschlossenen Investmentfonds, Private Equity-Beteiligungen sowie für Hedge-Fonds. Die Abkürzung AIFM steht für „Alternativer-Investmentfonds-Manager“.

„Aus den Skandalen bei den Geschlossenen Fonds in den vergangenen Jahren werden die falschen Konsequenzen gezogen“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Insgesamt mehrere Milliarden Euro Verluste, die private Anleger bis heute mit Geschlossenen Fonds erleiden mussten, hätten weniger mit dem Produkt bzw. dem Investment an sich zu tun, sondern seien hauptsächlich auf die fehlerhafte und schlechte Beratung durch Banken und Sparkassen zurückzuführen.

Dahinter habe oft der Wunsch gestanden, den Investor mit immer höheren Renditeversprechen zu ködern. „Anleger brauchen keinen Schutz durch mehr Regulierung, sondern bessere und mehr Informationen und vor allem Transparenz bei der Produktgestaltung und der Beratung“, ist Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner überzeugt.

Der vorliegende Diskussionsentwurf setze deshalb an der falschen Stelle an. Die vorgesehenen Investitionsmindestgrenzen, der geplante Zwang zu mehr Objekt-Beteiligungen und die Einschränkung der Assets, in die investiert werden darf, führen dazu, dass viele lukrative Kapitalanlagemöglichkeiten für Privatanleger nicht zugänglich sein werden. „Der Staat sollte sich nicht anmaßen zu entscheiden, wie der Bürger seine Investments und seinen Kapitalaufbau betreibt“, kritisiert Gieschen den Entwurf.

Den in den vergangenen Jahren publikumswirksamen Pleiten und Skandalen bei den Geschlossenen Fonds stehen Hunderte gut laufende und lukrative Beteiligungen gegenüber. „Ursache für Krisen und Verluste sind nicht fehlende oder nur unzureichende Gesetzesvorschriften, sondern strukturelle Probleme in der Finanzbranche. Deren Beseitigung wurde bereits mit früheren Gesetzesinitiativen in Angriff genommen“, erklärt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Und fügt hinzu: „Man kann eben die unterschiedlichen Anlageprodukte, wie offenbar geplant ist, nicht über einen Kamm scheren. Was für den einen Anleger zu riskant ist, kann für den anderen genau das passende Investment sein.“

Viele Schiffsfonds etwa hätten in der Vergangenheit auch privaten Investoren viel Freude bereitet und hohe Renditen erreicht. „Die aktuelle Krise betrifft überwiegend Beteiligungen, die etwa ab dem Jahr 2006 aufgelegt wurden. Während der damaligen Boom-Phase wurden die Schiffe zu teuer eingekauft. Der Wunsch vieler Initiatoren und auch Investoren, am damaligen Hype teilzuhaben, hat zu einer Flut von Neubauten geführt, die die aktuelle Krise beflügelt“, erläutert Jan-Henning Ahrens.

Medienfonds waren von Beginn an ein fast ausschließlich steuergetriebenes Investment. Der Skandal um die An- bzw. Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen und die daraus resultierenden Tausenden von Klagen gegen Banken und Fondsinitiatoren „sind das Ergebnis zu großen Ehrgeizes der Beteiligungsanbieter, auch noch an der letzten steuerlichen Optimierungsschraube zu drehen, bis der rechtliche Bogen überspannt war“, sagt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.

Geschlossene Immobilienfonds hingegen sind seit Jahrzehnten ein erfolgreiches Investmentvehikel für vernünftige Investoren. „Allerdings zieht ein solches Segment bisweilen auch Betrüger an“, sagt Gieschen. Anleger wären allerdings auch nicht vor Betrug und Betrügern geschützt, wenn in einem solchen Fonds statt einem gleich mehrere Luxushotels wie das Adlon in Berlin oder das Hotel Heiligendamm enthalten wären.

Transparente und verständliche Informationen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidungen hätten Anlegern in den vergangenen Jahren die Risiken dokumentiert. „Dies ist Aufgabe einer vernünftigen Beratung. Hier müsste der Gesetzgeber ansetzen und die Haftung bei unzureichender Beratung und bei Prospekterstellung verschärfen“, fordert KWAG-Partner Ahrens. Überdies wären mehr Mitsprache und Einsichtrechte für Investoren in den Fondsgesellschaften wünschenswert.

Jens-Peter Gieschen: „Längst ist es problemlos möglich, Beratungsgespräche in Wort und Bild aufzuzeichnen sowie zu archivieren. Dies kombiniert mit Sanktionsmöglichkeiten, wie die einfachere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, führt zu einer bedarfsgerechten Anlageberatung – vor allem schneller als der Versuch, Investmentprodukte weiter zu reglementieren.“

KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – ist eine der größten ausschliesslich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.

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