Königs Inkasso löscht Schu­fa-Ein­trag

Ein Telekommunikationsvertrag führt zum Schufa-Eintrag und der Betroffene Verbraucher bat um Hilfe bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner

 

Er­neut konn­te ei­nem Be­trof­fe­nen ge­hol­fen wer­den, ei­nen Ne­ga­tiv-Ein­trag bei der Schu­fa Hol­ding AG zur Lö­schung zu brin­gen. Die eintragende Stel­le war vor­lie­gend die Fir­ma Kö­nig­s In­kas­so GmbH, die die For­de­rung für die Vodafone D2 GmbH ein­ge­tra­gen hat­te.

 

Arcor AG & Co. KG verschmilzt zu Vodafone D2 GmbH – auch bei alten Negativeinträgen lohnt sich der Aufwand für eine Löschung!

 

Hin­ter­grund der An­ge­le­gen­heit war ein Telekommunikationsvertrag, den der Be­trof­fe­ne vor­mals mit der Arcor AG & Co. KG ge­schlos­sen hat­te, die nun­mehr in die Vo­da­fon­e D2 GmbH ver­schmol­zen wur­de. Den Ver­trag hat­te der Be­trof­fe­ne selbst­stän­dig zum 30.06.2009 au­ßer­or­dent­lich ge­kün­digt. Den­noch mach­te die Ge­sell­schaft zunächst selbst, dann über die Königs Inkasso GmbH und auch über das Rechts­an­walts­bü­ro Zdrzalek die For­de­rung gel­tend.

 

Da je­doch die Vo­raus­set­zungen des § 28 BDSG in sei­ner Fas­sung vor dem 01.04.2010 nicht er­füllt wa­ren, konn­te die Kö­nig­s In­kas­so GmbH und auch die Vo­da­fo­ne D2 GmbH den Ein­trag nicht recht­fer­ti­gen. Die­ser wur­de da­her kurz­fris­tig ge­löscht.

 

Voraussetzungen für einen gerechtfertigten Eintrag lagen nicht vor

 

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht Dr. Sven Tintemann er­klärt: „In dem vor­lie­gen­den Altfall ha­ben wir die Ge­gen­sei­te mit Schrei­ben vom 17.04.2013 zum Wi­der­ruf des Eintrags auf­ge­for­dert und da­rauf hin­ge­wie­sen, dass die Eintragungsvoraussetzungen kei­nes­falls vor­lie­gen. Dies wur­de auch sehr schnell ein­ge­se­hen. Der Ein­trag wur­de be­reits am 24.04.2013 wi­der­ru­fen. Nun be­steht nur noch Streit da­rü­ber, ob au­ch die hier ent­stan­de­nen An­walts­kos­ten durch die eintragende Stel­le zu über­neh­men sind. Oft­mals hilft hier auch die Rechts­schutz­ver­si­che­rung wei­ter, wenn diese Frage nicht erfolgreich geklärt werden kann.“

 

Wie kommt es zu fehlerhaften Einmeldungen?

 

Bei ge­kün­dig­ten Vertragsverhältnissen, ins­be­son­dere im Be­reich der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on kommt es häu­fig zu feh­ler­haf­ten Einmeldungen, ins­be­son­de­re dann, wenn von ei­nem Wei­ter­lau­fen des Ver­tra­ges aus­ge­gan­gen wird z. B. weil die Telekommunikationsanbieterin die Kün­di­gung zu­nächst nicht ak­zep­tiert oder die­se im Sys­tem nicht ver­merkt. Dies zeigt, dass Lancierungen bei der Schufa oft automatisch vorgenommen werden und in der Regel bei den Betroffenen und ihren Familien zu wirtschaftlichen Problemen führen können. Weitere Hilfe ist nötig, um den Eintrag als ungerechtfertigt nachweisen zu können, damit auch dann eine Löschung erfolgreich vorgenommen wird.

 

Erfahrungswerte der Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner  zeigen, dass die Unternehmen nicht immer besonders sorgfältig die Rechtfertigung eines Eintrages prüfen, wodurch Abwicklungsfehler nicht auffallen. Aufgrund dieser geringen Prüfungsdichte ist es jedoch möglich, die vorgenommenen ungerechtfertigten Einträge zur Löschung zu bringen, auch wenn diese schon länger zurück liegen. Hier ist oft­mals schnel­les Han­deln not­wen­dig, um wei­te­re Schä­den durch ne­ga­ti­ve Schu­fa-Ein­trä­ge zu ver­hin­dern.

 

 

D r.  T i n t e m a n n

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für

Bank- und Ka­pi­ta­lmarktrecht

 

Kontakt: 
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de 
Internet: http://www.dr-schulte.de