Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
Zur Person: examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin, Qualitätsbeauftragte
Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg@web.de
Als Pflegesachverständige kann ich Ihnen eine Vielzahl von Hilfestellungen geben. Viele fragen sich wie ich ihnen helfen kann und ob das Sinn macht.
Meine Angebote sind:
- Individuelle Beratung
- Analyse Ihres Pflegebedarfs nach den Richtlinien der Pflegeversicherung
- Hilfestellung zur Antragsstellung der Einstufung oder zur Höherstufung
- Unterstützung bei der Führung eines Pflegetagebuches
- Überprüfung von Gutachten
- Hilfe bei einem Gutachten Im Widerspruchsverfahren
- Hilfe im Umgang mit Kranken/Pflegekassen
- Gutachtenerstellung nach den Richtlinien des SGB XI
- Hilfestellung und Beratung bei Demenzerkrankung
Schulung und Weiterbildung, Pflegegutachten, Umgang mit dem MDK, Pflegeplanung, Qualitätmanagement
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung.#
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes Pflegegutachten.
Wissenswertes
Hier helfe ich Ihnen bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit. Ganz oft werden Fragen im Internet in einem nicht leicht verständlichen Text beantwortet. Dies möchte ich ändern und Sie umfassend beraten und begleiten.
Was bedeutet Pflegestufe I?
Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung helfende Hände benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung belaufen sich im Tagesdurchschnitt mindestens auf 1,5 Stunden, wobei der Grundpflege mehr als 45 Minuten zuteil wird.
Was ist der Unterschied in Pflegestufe II?
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung jemand brauchen, der ihnen unter die Arme greift. Die Zeitinvestition für die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Verosrgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden fallen.
Welche Vorraussetzungen sind für Pflegestufe III gegeben?
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und bei denen mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig ist. Der Zeitanspruch auf die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung im Tagesdurchschnitt sind mindestens 5 Stunden, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege fal
Bundessozialgesetz: Leistungen zur Pflege und zur Weiterführung des Haushalts BSHG § 68 Inhalt Fassung vom 19.06.2001 (4) Der Hilfebedarf des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. |
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