„Alle guten Dingen sind drei“ – erfreuliche Nachrichten aus München für drei verklagte Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG. Am 04.12.2013 verhandelte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Kein Weiterzahlungsanspruch bei Sprintanlegern Hintergrund waren drei Verfahren von Anlegern der ALAG Auto Mobil GmbH &Artikel Lesen