Als ob der Streit mit den Erben nicht reicht – wenn man sich auch noch mit dem Rechtsanwalt über die mangelhafte Testamentserrichtung streiten muss!   Der Verlust eines Familienmitgliedes zu verkraften lastet schwer und die Trauer kostet viel Kraft. Besonders schlimm und kräftezehrend, wenn dazu noch der Krieg ums ErbeArtikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 04.09.2012 Hat der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte gemindert, gibt das Gesetz den Pflichtteilsberechtigten – Kinder, Eltern und der Ehegatte des Erblassers – einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch an die Hand. Der soll verhindern, dass durch die Schenkung deren Pflichtteilsanspruch umgangen wird. Nach demArtikel Lesen