Das Thema Pflege ist auch ein Thema, womit es ein Teil Ihrer Patienten heute, oder in der Zukunft zu tun haben wird. Um Pflegebedürftige nicht alleine auf den entsteheenden Kosten „sitzen zu lassen“, hat der Staat die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Um aber eine solche Leistung erhalten zu können bedarfArtikel Lesen

Durchgeführt von Sylvia Grünert und Marlies Jänisch vom Unternehmen PflegeSG. Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen der Kanzlei Hager Partnerschaft in Leipzig (Floßplatz) in der Zeit von 17 Uhr bis 20 Uhr statt. Hier erfahren Sie mehr zu den Themen „Pflegestufenbeantragung-Pflegegutachten“. Beides Themen die für eine alternde Gesellschaft immer wichtiger werden.Artikel Lesen

Sie pflegen einen Familienangehörigen?Sie pflegen eine andere Person in Ihrem Umfeld?Sie bekommen kein Geld dafür? Warum eigentlich nicht? Idealismus ist eine tolle Sache und auch wichtig in unserer Gesellschaft, aber dort wo man berechtigte Ansprüche an Leistungen hat, darf man die auch ohne schlechtes Gewissen anmelden.Erbringen Sie die oben genannten Leistungen,Artikel Lesen

Immer mehr Menschen werden Pflegebedürftig. Pflegebedürftigkiet verlnagt zusätzlichen finanziellen Aufwand. Hierfür hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten bedarf es einen Pfelegegutachtens, erstellt durch einen zugelassenen und ausgebildeten Pflegegutacher/in. Wo sie in Ihrer Nähe einen Pflegegurtchter/in finden, sagt Ihnen unser Verzeichnis www.pflegegutachter-verzeichnis.deArtikel Lesen

Unsere Gesellschaft wird immer älter, damit gibt es auch ganz neue Herausforderungen an die Gesellschaft und die Menschen. Eine Herausforderung ist das Thema Pflege. Pflege iast zeitaufwendig. Zeit die man oft nicht bezahlt bekommt, aber dafür hat der Gesetzgeber eigentlich die Pflegeversicherung geschaffen. Hier können sie dann Leistungen beantragen undArtikel Lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einesArtikel Lesen