Oftmals reicht ein kleines Ja am Telefon, ein unachtsamer Klick im Internet oder die fälschlich verstandene Sympathiebekundung an der Haustür: Schon ist der Vertrag perfekt. Um den Verbraucher vor den unbedachten Folgen eines solchen spontanen Geschäftsabschlusses aus einer Überrumpelungssituation heraus zu schützen, hält der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit des WiderrufsArtikel Lesen