Gründungsgesellschafter haften für Falschberatung
Höchstes deutsche Zivilgericht (BGH) stärkt erneut Anlegerschutz Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 14.05.2012, die zum Aktenzeichen II ZR 69/12 ergangen ist, die Rechte geschädigter Anleger weiterhin gestärkt. In einem lange erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt, dass auchArtikel Lesen