ARAG Verbrauchertipps

– Einreise nach UK
– Zahlungsmittel für Großbritannien
– Unfälle im Ausland: Was tun, wenn“s kracht?

Olympia – Einreise nach UK
Am 27. Juli 2012 werden die XXX. Olympischen Sommerspiele in London eröffnet. Die britische Hauptstadt ist nach 1908 und 1948 zum dritten Mal Gastgeber der Spiele – das ist Rekord. Auch die erwarteten Zuschauerzahlen aus dem In- und Ausland zu den sportlichen Wettkämpfen sind rekordverdächtig. Offiziell benötigt man zur Einreise nach Großbrittanien einen gültigen Reisepass oder ein anderes Dokument, das die Identität und Nationalität des/der Betreffenden zufriedenstellend belegt. Für deutsche Staatsbürger reicht der gültige Personalausweis laut ARAG Experten also völlig aus. Angehörige anderer Nationalitäten erkundigen sich am besten rechtzeitig beim zuständigen Konsulat. Denn wer kein britischer Staatsangehöriger bzw. kein Staatsangehöriger der Länder der European Economic Area (EEA) ist, benötigt Sie möglicherweise ein Visum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum unabhängig davon, weshalb sie ins Vereinigte Königreich reisen. Die Einreisegenehmigung unterliegt strengen Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website www.ukvisas.gov.uk .

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Zahlungsmittel für Großbritannien
Ob man nun zu den Wettkämpfen der XXX. Olympischen Sommerspiele nach London will, oder nur mal zum Shopping in die englische Hauptstadt – ein bisschen Geld sollte man schon dabei haben. So einfach, wie in den meisten anderen europäischen Ländern ist die Sache allerdings nicht. Denn das Vereinte Königreich ist kein Euro-Land! Die Währung Großbritanniens ist nach wie vor das Pfund Sterling, unterteilt in 100 Pence. Man kann aber überall unkompliziert Bargeld mit der Kreditkarte ziehen; Geldautomaten sind landesweit verfügbar. Man sollte allerdings beachten, dass die meisten Banken eine Gebühr für Barabhebungen in Großbritannien erheben. Maestro-Karten (früher EC-Karte) können ebenfalls am Geldautomaten eingesetzt werden, wobei die Kosten durch die Bank in Großbritannien festgelegt werden. Sie entsprechen in der Regel etwa den Kosten, die auch in Deutschland bei einer Fremdbank anfallen würden. Kreditkarten sind innerhalb Großbritanniens als bargeldloses Zahlungsmittel weit verbreitet. Darüber hinaus ist an vielen Akzeptanzstellen (beispielsweise Tankstellen, Geschäfte) die bargeldlose Zahlung mit der Maestro-Karte möglich. Wenn in Großbritannien mit der Karte bargeldlos bezahlt wird, berechnet die Bank des Kontoinhabers eine prozentuale Gebühr für Fremdwährungseinsatz, die laut ARAG Experten zwischen 1% und 1,75% liegt. Zusätzlich verlangt das Geschäft/Hotel manchmal eine Sondergebühr für die Kreditkartenzahlung. Es ist in diesen Fällen oft günstiger, Bargeld am Automaten abzuheben und damit zu bezahlen.

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Unfälle im Ausland – Was tun, wenn“s kracht?
Am 27. Juli 2012 werden die XXX. Olympischen Sommerspiele in London eröffnet. Viele deutsche Fans werden dank zahlreicher Autofähren oder Autozug im Eurotunnel mit dem PKW zu den Wettkämpfen anreisen. Im Land des LInksverkehrs kann die Freude am Sport aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht“s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:

– Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
– Rufen Sie die Polizei!
– Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.
– Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
– Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts finden Sie unter http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf .
– Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der Andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
– Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während der Olympischen Spiele machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 01 80/2 50 26) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:

– Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
– „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
– Schutzbrief
– Auslands-Krankenversicherung
– Vollkasko-Versicherung

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Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

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