Bei Ärger mit der Verkehrsbetrieben – Schlichtungsstelle hilft Gästen

Ab 01.11.2013 wird Schlichtung für Flugreisen verbindlich

BildDurch eine Neuerung haben Kunden von Verkehrsunternehmen, die mit den Anbietern Meinungsverschiedenheiten haben, die Möglichkeit, eine neutrale Schlichtungsstelle anzurufen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hilft bei Problemen zwischen Gast und Verkehrsunternehmen. Nunmehr wurde zum 01.11.2013 vom Gesetzgerber auch ein Rechtsanspruch auf eine Schlichtung im Bereich der Flugreisen eingeführt.

Die als eingetragener Verein gegründete Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten von Bahn-, Bus-, Flug, Schiffskunden sowie von Kunden von U-Bahn- und S-Bahnunternehmen.
Die Verkehrsunternehmen müssen allerdings nicht an einem Schlichtungsversuch mitwirken. Dies gilt jedoch nicht für Fluggesellschaften, diese werden verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verweigern die Fluggesellschaften die Mitwirkung, ist eine Eingabe an das Justizministerium möglich.

Auf eine Mitteilung des Reisegastes hin, wird die Schlichtungsstelle tätig. Voraussetzung ist, dass vorher eine Einigung mit dem Unternehmen nicht zustande gekommen ist. Die Schlichtungsstelle erarbeitet darauf hin eine einvernehmlich Lösung. Diese ist allerdings nicht verbindlich. Erst bei Einverständnis beider Seiten ist die Schlichtung erfolgreich und damit für beide Seiten bindend.

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Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)
Herr Janus Galka
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
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fon ..: 0972171071
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email : galka@pensel-wiesler.de

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