Bei Unfall mit Mietfahrzeug ist Hinzuziehung der Polizei nicht zwingend – Verkehrsrecht Dresden.

Bei Unfall mit Mietfahrzeug ohne Hinzuziehung der Polizei erleidet der Fahrzeugmieter keine zusätzlichen Haftungsrisiken – Verkehrsrecht Dresden.

Bei Unfall mit Mietfahrzeug ist Hinzuziehung der Polizei nicht zwingend - Verkehrsrecht Dresden.

Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht

Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden

Die AGB-Klausel im Kfz-Mietvertrag, wonach bei einem Unfall ohne Hinzuziehung der Polizei die Haftungsfreistellung des Mieters entfällt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.03.2012, Az. XII ZR 44/10).

Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden

Mietwagenfirma V vermietet an M ein Fahrzeug. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages ist geregelt, dass bei Unfällen eine Haftung des Mieters auf EUR 500,00 begrenzt ist. Wenn jedoch bei einem Unfall die Polizei nicht gerufen wird, besteht unbeschränkte Haftung des M.

M gerät bei einer Fahrt beim Abbiegen gegen einen Pfosten. V verlangt von M die gesamten Reparaturkosten. Amtsgericht und Landgericht weisen die Klage ab. Die Revision beim BGH führt zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung.

Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden

Die Pflicht des Mieters zur Herbeirufung der Polizei stellt noch keine unangemessene Benachteiligung des M gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Jedoch besteht eine unangemessene Benachteiligung deshalb, weil der Fahrzeugmieter darauf vertraut, dass eine Versicherung entsprechend der Vollkaskoversicherung besteht.

In § 28 VVG ist die lediglich grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung noch nicht mit der Leistungsfreiheit sanktioniert.

Nunmehr ist vorrangig auf die gesetzlichen Ersatzregelungen abzustellen (§ 306 Abs. 2 BGB). Die unwirksame AGB-Klausel kann durch § 28 Abs. 2 u. 3 VVG geschlossen werden. Die Sache war zurückzuverweisen, da die Vorgerichte keine Feststellungen dazu getroffen haben, ob der Beklagte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden

„Wenn auch die unterlassene Hinzuziehung der Polizei nicht zu Haftungsnachteilen führt, so ist dennoch grundsätzlich die Hinzuziehung der Polizei, auch aus Beweisgründen, zu empfehlen.“ – so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Grundsätzliches zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.

In der Praxis spielen das
– Schadenseratzrecht,
– das Verkehrsstrafrecht,
– das Verkehrsbußgeldrecht,
– das Fahrerlaubnisrecht,
– das Fahrzeugkaufrecht und
– das Fahrzeugversicherungsrecht
die wichtigsten Rollen.

Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.

Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Mandatsbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Philosophie Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt:
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Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
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