Die vereinfachte Steuererklärung – Wirklich so einfach?

Mit dem Formular EST 1 V kann man eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man dabei keine Fehler machen kann. Im Zweifel lieber einen Steuerberater fragen

BildDas Minimum einer Steuererklärung sind vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – all das hat jeder Arbeitnehmer auszufüllen. Zumindest war das bislang immer so. Was viele nicht wissen, ist, dass es auch kürzer geht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vereinfachte Steuererklärung, mit der man seine Steuererklärung im Schnelldurchlauf macht. Die Vereinfachte Steuererklärung hat gerade einmal zwei Seiten und somit dauert das Ausfüllen gerade mal eine halbe Stunde. Was man dafür braucht? Das Formular EST 1 V.

Nur die „eTIN“ angeben

Bei dieser Steuererklärung entfällt das lästige abtippen der Daten von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, denn hier muss man einfach nur seine „eTIN“ angeben. Die Daten zu den Einkünften und den gezahlten Steuern übernimmt das Finanzamt dann völlig automatisch. Allerdings ist diese Art der Steuererklärung nur dann sinnvoll, wenn diese per Hand ausgefüllt wird, da diese verkürzte Variante nicht für das Elster-Verfahren vorgesehen ist. Dabei heißt vereinfacht allerdings nicht, dass man darum herum kommt, Nachweise und Belege der Steuererklärung beizufügen, denn diese will das Finanzamt dennoch sehen.

Grundsätzlich kommt diese verkürzte Steuererklärung für alle Arbeitnehmer infrage, die keine weiteren Einkünfte haben. Selbst Ehepartner können gemeinsam die kurze Einkommenserklärung nutzen, egal welche Steuerklassen-Kombination gewählt wurde. Dabei ist nur entscheidend, dass gemeinsam veranlagt wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob man pflichtveranlagt ist oder seine Einkommenssteuer-Erklärung freiwillig abgibt.

Wer nicht gearbeitet hat, aber Lohnersatzleistungen bezogen hat, wie beispielsweise Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, der kann ebenfalls die vereinfachte Steuererklärung nutzen. Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater. Wer im Raum Bremen wohnt kann einen Steuerberater auf der Seite steuerberater-kanzleien-bremen.de finden. Oder man sucht einfach über eine Suchmaschine nach einem Steuerberater in der Nähe.

Keine Möglichkeit zu einer verkürzten Einkommenssteuer-Erklärung gibt es für Selbstständige und Freiberufler. Des Weiteren kommt die verkürzte Form nicht infrage wenn man: Rente bezieht oder Mieteinnahmen, Zinsen oder Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag erzielte, (801 Euro für Alleinstehenden und 1602 Euro für Verheiratete) für die noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde, oder Ehegattenunterhalt bezogen hat, welcher durch den Ex-Partner über die Anlage U von der Steuer absetzbar ist.

Ist die vereinfachte Steuererklärung tatsächlich so einfach?

Für alle die nichts mit der Einkommenssteuererklärung am Hut haben und es so einfach und so schnell wie möglich über die Bühne bringen wollen ist die vereinfachte Variante eine gute Alternative. Auf jeden Fall dann, wenn das Formular per Hand ausgefüllt werden soll. Ansonsten ist das Elster-Verfahren eine weitaus bessere Variante, ganz besonders dann, wenn ein dementsprechendes Programm für die Einkommenssteuer genutzt wird.

Über:

Liliya Riemer
Frau Liliya Riemer
Steimker Berg 15
31608 Marklohe
Deutschland

fon ..: 05021 8600794
web ..: http://www.steuerberater-kanzleien-bremen.de
email : kontakt@steuerberater-kanzleien-bremen.de

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Liliya Riemer
Frau Liliya Riemer
Steimker Berg 15
31608 Marklohe

fon ..: 05021 8600794