Fliegen mit Kindern: Entspannt mit dem Nachwuchs ans Urlaubsziel gelangen

– Verbraucherportal flightright gibt Eltern nützliche Ratschläge für Flugreisen mit Kindern

Fliegen mit Kindern: Entspannt mit dem Nachwuchs ans Urlaubsziel gelangen

Logo flightright

Berlin, 05. Juli 2012 – Sommerzeit – Urlaubszeit. Aber gerade vor der An- und Abreise an den Urlaubsort bammelt es vielen Eltern: Gelangweilte und quengelnde Kinder, zu kalt eingestellte Klimaanlagen und wenig Bewegungsfreiheit im Flieger. Rechtsexperte Philipp Kadelbach vom Verbraucherportal flightright (www.flightright.de), selbst Vater eines Kindes, kennt die Tücken einer Flugreise mit dem Nachwuchs. Er gibt Familien hilfreiche Tipps, um unnötige Stressfallen bei Flugreisen zu vermeiden.

Vorbereitung & Boarding
Es empfiehlt sich, bereits am Vortag des geplanten Abflugtages online bei der Airline einzuchecken. Mit den bereits ausgehändigten Bordkarten können Familien am Flugtag direkt zur Passkontrolle und anschließend zum Gate. Lange Wartezeiten, Verzögerungen und unvorhergesehene Komplikationen am Schalter können damit vermieden werden. Bitte beachten: Ab sofort müssen Kinder bei Auslandsreisen einen eigenen Reisepass besitzen – die Eintragung des Nachwuchses in den Pass der Eltern ist nicht mehr länger gültig. Fluglinien bieten Familien mit Kindern darüber hinaus die Möglichkeit des Pre-Boardings an. Mit vorheriger Reservierung können Eltern am Flugtag als erste Passagiere ins Flugzeug steigen. Dies bietet Familien den Vorteil, sich in Ruhe im Flieger einzurichten und das Handgepäck zu verstauen. Ein Nachteil ist allerdings die längere Wartezeit im Flugzeug. Familien sollten sich daher aufteilen. Ein Elternteil wartet zusammen mit den Kindern in der Abflughalle bis zum Ende des Boardings und beschäftigt die Kleinen, während der andere Elternteil die Zeit des Pre-Boardings nutzt und die Sitzplätze vorbereitet.

Säuglinge & Kleinkinder
Grundsätzlich können bereits Säuglinge ab der ersten Lebenswoche mit auf eine Flugreise genommen werden. Lediglich bei Erkältungssymptomen und Ohrenschmerzen raten Experten von einer Reise ab. Für den Druckausgleich während des Starts und der Landung sorgen Schnuller. Alternativ hilft es auch, den Kindern etwas zu trinken oder die Brust zu geben. Damit Säuglinge und Kleinkinder während des Fluges im klimatisierten Flugzeug nicht frieren oder bei der Ankunft im Urlaubsland durch falsche Kleidung sofort schwitzen, sollten Eltern ihre Kinder im Zwiebellook ankleiden. So können sie je nach Bedarf und Temperatur Kleidungsstücke an- oder ausziehen.

Sitzplatz
Durch den eingeschränkten Bewegungsradius werden Kinder gerade während längerer Flugreisen oftmals unruhig. Damit der Flug nicht mit Tränen und Geschrei verbracht wird, sollten Eltern die erste Sitzreihe hinter den Trennwänden nutzen. Mehr Beinfreiheit ermöglicht es den Kindern, auf dem Boden zu spielen oder herumzukrabbeln. Für Säuglinge bis 10 Kilogramm Körpergewicht befinden sich in diesem Bereich spezielle Babytragetaschen, die an die Vorderwänden angebracht werden können. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, einen eigenen Kindersitz mit ins Flugzeug zu nehmen. Dieser wird in Flugrichtung mit dem Sicherheitsgurt auf einem separaten Sitzplatz befestigt. Ein zusätzlicher Sitzplatz kostet jedoch je nach Airline bis zu zweidrittel des regulären Ticketpreises. Eltern sollten sich bereits bei der Buchung über die Möglichkeiten und Kosten des Babytransports informieren.

Wartezeiten
Bei unvorhergesehenen Wartezeiten und Verzögerungen ist es ratsam, einen zusätzlichen Windel- und Nahrungsvorrat mitzunehmen. Aufgrund der trockenen, klimatisierten Luft im Flieger sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Wasser für Fläschchen gibt es im Flugzeug; auf Anfrage erwärmt das Bordpersonal auch gern den Babybrei. Wird der Flug storniert, sollten Familien dagegen nicht lange warten, sondern sofort handeln. Am besten suchen Reisende umgehend den Ticket-Schalter ihrer Fluggesellschaft auf, um sich über Ersatzflüge zu informieren. Die Airlines sind verpflichtet für eine schnellstmögliche alternative Beförderung zu sorgen. Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, sind Fluggesellschaften darüber hinaus zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person verpflichtet; eine vierköpfige Familie kann so beispielsweise bis zu 2.400 Euro Schadensersatz geltend machen. Wer zähe Rechtsstreitigkeiten mit der Fluggesellschaft und hohe Anwaltskosten vermeiden möchte, findet schnelle Hilfe auf dem Verbraucherportal flightright (www.flightright.de). Passagiere müssen nur ihre Flugnummer und den Abflugtag in den kostenlosen Entschädigungsrechner eingeben. flightright prüft dann die Rechtsansprüche der Passagiere und setzt diese gegenüber der Fluggesellschaft durch.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über den Entschädigungsrechner von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

Kontakt:
flightright GmbH
Philipp Kadelbach
Neuendorfstr. 18a
16761 Hennigsdorf
+49 33 02 89 82 81 01
presse@flightright.de
http://www.flightright.de

Pressekontakt:
piâbo medienmanagement GmbH
Nadine Kupfer
Weinmeisterstraße 12
10178 Berlin
030 – 25 76 205 15
presse@flightright.de
http://www.piabo.net