Gläubigerkongress 2012: Ist das ESUG in der Insolvenzpraxis angekommen?

Der 1. Deutsche Gläubigerkongress am 20. September 2012 im Kölner Maritim bietet erstmals allen an Insolvenzverfahren beteiligten Gruppen ein gemeinsames Forum. Dabei werden von renommierten Referenten und in den begleitenden Diskussionen Antworten auf essentielle Fragen gegeben: Was hat das ESUG bislang gebracht, wo besteht noch gesetzlicher Handlungsbedarf und wie profitieren alle gemeinsam von der neuen Sanierungskultur?

Gläubigerkongress 2012: Ist das ESUG in der Insolvenzpraxis angekommen?

Einer der Redner auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress: RiAG Frank Frind (Amtsgericht Hamburg/ Insolvenzgericht & Vorstand BAKInsO)

Köln. Zeitenwende für die Krisenberatung und das Insolvenzmanagement: Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Schuldner und Gläubiger, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das am 1. März 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG).
Mit dem Paradigmenwechsel veränderten sich die Handlungsoptionen für Betriebe in der Krise ebenso grundlegend wie für alle Anspruchsgruppen, Berater und Prüfer. Quasi über Nacht erhielten die Gläubiger nie dagewesene Möglichkeiten der Einflussnahme. Das ESUG schuf den Nährboden für eine lebendige Sanierungs- und Insolvenzkultur in Deutschland, für eine Neuinterpretation bisheriger Aufgabenbereiche und das Entstehen ganz neuer Arbeitsfelder.
Nach einem guten halben Jahr, am 20. September, wird der 1. Deutsche Gläubigerkongress eine erste Bilanz ziehen: Was ist davon bislang in die Insolvenzpraxis eingegangen? Zugleich fragen die Veranstalter, das IBWF Institut e.V. und das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI): Was müsste sich noch ändern, damit sich die positiven Absichten des ESUG vollkommen entfalten können? Wo kann Missbrauch die Gesamtreform am Ende doch noch in Frage stellen?

//Transparent und offen diskutieren – gemeinsam agieren//

Zum ersten Mal werden in Köln die unterschiedlichen Beteiligten und Gruppierungen zusammenkommen und den Status quo sowie die Zukunftsoptionen diskutieren. Hinter der zentralen Leitfrage, wie angeschlagene Unternehmen wieder in den Markt zurückkommen können, werden an diesem Tag – und nach dem erklärten Willen der Veranstalter darüber hinaus – die Einzelinteressen in den Schatten treten. Die Philosophie lautet: Nur mit vereinten, systemischen Anstrengungen lassen sich die immensen Schäden einzelfallbezogen und volkswirtschaftlich reduzieren, ein wohlgesetzter Gesetzestext allein reicht dazu nicht aus.
Ziel des Kongresses ist es, den Teilnehmern durch die Relevanz und Anschaulichkeit der Beiträge einen anwendbaren Mehrwert für ihren Berufsalltag mit zu geben. Der 1. Deutsche Gläubigerkongress wird daher nicht theoretisieren, sondern konsequent die Perspektive von Praktikern wählen. Die Referenten informieren anhand qualifizierter Erfahrungen und einschlägiger Fälle über den Umgang mit dem reformierten Recht und über die neuen Sanierungschancen. Dabei werden Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung besprochen, insbesondere auch die vorentscheidende außergerichtliche Vorbereitung. Die Praxis wäre unvollständig belichtet, wenn nicht auch ein Schuldner seine Erfahrungen „unter der ESUG-Kuppel“ reflektieren und das Potenzial für gesetzliche Anpassungen aufzeigen würde. Der Kongress wird, so ist es geplant, mit der Formulierung einer Entschließung enden, die für eine verbesserte Stellung der Gläubiger votiert.
Unter den namhaften Referenten befinden sich Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), RA Karl-Heinz Thor, Präsident des Instituts für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung (IBWF), Professor Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des DIAI und Vorstand der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) sowie RA Robert Buchalik, Partner der bb Sozietät Buchalik Brömmekamp.

Die Anmeldung zum Kongress erfolgt ausschließlich online über die Webpräsenz
glaeubigerkongress.com. Dort sind die Konditionen und das vollständige Programm (Änderungen vorbehalten) einsehbar.

Im Überblick:

Termin:
Donnerstag, 20. September 2012, Beginn: 9 Uhr, Ende: ca. 17 Uhr.

Ort:
Hotel Maritim Köln, Heumarkt 20, 50667 Köln.

Kosten:
199,00 Euro (inkl. 19 % MwSt). 99,00 Euro für Mitglieder von IBWF, DIAI und GSV.
Kostenbefreiung für Journalisten (Anmeldecode erhältlich beim Pressekontakt unten).

Info und Anmeldung:
glaeubigerkongress.com

Bildrechte: GSV

Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege sowie Entwicklung des deutschen und europäischen Insolvenzrechts und der deutschen Insolvenzrechtspraxis durch Information und Fortbildung; Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen; Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten; Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Kongressen; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen; Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Insolvenzwesens; Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die gleichartige Bestrebungen verfolgen auf deutscher und internationaler Ebene; Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Insolvenzrecht und Öffentlichkeitsarbeit zu wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen.

Kontakt:
Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Südallee 2
53424 Remagen
0228-850410-58
info@diai.org
http://www.diai.org

Pressekontakt:
KOLLAXO Markt- und Medienkonzepte
Lars Langhans
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