Großeltern zum „Ausleihen“

Senioren für die Kinderbetreuung

Großeltern zum "Ausleihen"

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner bieten Eltern ihre Unterstützung als Leih-Omas bei der Kinderbetreuung an. Das kann zu einer echten

(mpt-133). Die einen sind beruflich so eingespannt, dass sie auf eine Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Doch diese zu finden, ist mitunter alles andere als einfach. Die anderen haben keine kleinen Enkelkinder, würden aber gerne als Oma oder Opa fungieren und ihre Zeit auf diese Weise sinnvoll investieren. Was liegt also näher, als die Interessen beider Seiten zugunsten aller Beteiligten zu verbinden? Folglich verwundert es nicht, dass das Modell „Senioren für die Kinderbetreuung“ zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Die richtige Leih-Oma finden

Die Nachfrage besteht, das Angebot ebenfalls. Stellt sich nur die Frage, wie beide Seiten zueinander finden? In der Regel vermitteln lokale Organisationen die beliebten „Großeltern auf Zeit“. Zahlreiche deutsche Kommunen verfügen bereits über ein Netzwerk von Vermittlungsstellen, an die sich Eltern wie Senioren wenden können. Dazu gehören insbesondere Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen, die örtlichen Jugendämter sowie private und kirchliche Einrichtungen. Aber wer eignet sich zur Leih-Oma oder zum Leih-Opa? Grundsätzlich bedarf es keiner speziellen Voraussetzungen, um sich zu bewerben. Entscheidend ist, dass die Großeltern in spe ihre Zeit gerne mit Kindern verbringen. Darüber hinaus fordern viele Vermittlungsdienste ein polizeiliches Führungszeugnis. Ebenfalls üblich ist, dass sowohl die interessierten Eltern als auch Senioren einen Fragebogen zu ihren Wünschen und Vorstellungen ausfüllen. Und schließlich spielt der Sympathiefaktor eine maßgebliche Rolle, der bei einem ersten Treffen zwischen den drei Generationen auf den Prüfstand gestellt wird.

Gegenseitige Rechte und Pflichten klären

Wichtig ist zudem, dass sich beide Seiten vorab Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten verschaffen. Das Thema Versicherung spielt hier eine zentrale Rolle. „Denn unabhängig davon, ob es einen Betreuungsvertrag gibt und in welchem Arbeitsverhältnis die Leih-Oma steht, geht die Aufsichtspflicht für die Kinder von den Eltern auf sie über“, betont Matthias Schlusche, Haftpflicht-Experte bei den Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de
Und das bedeutet: „Sie haftet bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht also beispielsweise für Schäden, die das Kind verursacht“, so Matthias Schlusche. Im Fall der Fälle sollte die Leih-Oma also in der Lage sein, Schadensersatz zu leisten. Sein Rat: „Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Es ist aber erforderlich, den Versicherer über die Tätigkeit zu informieren und sich den Schutz bestätigen zu lassen.“

Entgeltliche Beschäftigung – ja oder nein?

Ob die „alte“ Generation unentgeltlich, gegen Bezahlung oder zumindest für eine Aufwandsentschädigung tätig wird, ist Verhandlungssache. Die Entscheidung hat jedoch Folgen: Ist die Leih-Oma beispielsweise auf der Basis eines Minijobs im Einsatz, fällt für den Auftraggeber eine pauschale Abgabe an. Der Grund: Es liegt eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vor. Eine Konstellation, die durchaus von Vorteil ist. Zum einen können die Eltern die Kinderbetreuungskosten größtenteils als Sonderabgabe steuerlich geltend machen. Zum anderen genießt die Wahl-Oma für die Zeit der Beschäftigung den Schutz durch die automatisch eintretende gesetzliche Unfallversicherung. Übrigens: Das Gleiche gilt für jene, die im Auftrag einer Wohlfahrtsorganisation und somit ehrenamtlich tätig sind. Weitere Informationen zum Thema „Leih-Oma“ auch auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/familie-freizeit-hobby/leih-omas.html

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx

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