Hausratversicherung: Wie sichert man das Fahrrad am besten ab?

Wenn das Fahrrad gestohlen wird, isr das eine ärgerliche Angelegenheit. Noch mehr Frust kommt hinzu, wenn der Versicherungsschutz nicht vorhanden ist. Prüfen Sie einmal Ihre Hausratversicherung, inwieweit Ihre Fahrräder mit versichert sind.

Hausratversicherung: Wie sichert man das Fahrrad am besten ab?

Fahrräder können in der Hausratversicherung auch rund um die Uhr abgesichert werden.

Die Hausratversicherung bietet im Rahmen ihrer Bedingungen Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrräder, da sie wie andere Gegenstände auch zum Hausrat gehören. Ein Grundschutz ist also in der Hausratversicherung vorhanden, wenn das Fahrrad aus dem verschlossenen Keller oder der Garage entwendet wird.

Fahrraddiebstähle in Deutschland

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 330.000 Fahrräder gestohlen. Die Aufklärungsquote liegt bei 10 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, seinen Drahtesel wieder zu erlangen ist also deutlich gering. Trotz umfangreicher Sicherungsmaßnahmen wie Fahrradpass, Registrierung oder Codierung können also nur die wenigsten Diebstähle aufgeklärt werden. Positiv: In den letzten 30 Jahren ist die Anzahl der Diebstähle aber um 80.000 Fälle gesunken.

Wie kann die Hausratversicherung zusätzlich schützen?

Der Grundschutz der Hausratversicherung bezieht auf den Diebstahl des Fahrrades aus einem verschlossenen Raum. Da das Fahrrad aber auch langläufig in Gebrauch ist, muss man prüfen, inwieweit der Schutz der eigenen Hausratversicherung ausreichend ist. In Gebrauch ist ein Fahrrad z. B., wenn es an der Schule, an der Arbeitsstätte oder vor einem Geschäft abgestellt wird. Bei günstigen Tarifen zur Hausratversicherung ist eine Deckung von 1 Prozent der Versicherungssumme bereits eingeschlossen. Diese kann aber auch erweitert werden, wenn man über hochwertige Fahrräder verfügt.

Ist der gesamte Hausrat mit insgesamt 50.000 Euro abgesichert und es besteht Versicherungsschutz für das Fahrrad in Höhe von 1 Prozent, so ist die Entschädigungsleistung auf 500 Euro begrenzt. Häufig kostet ein gutes Fahrrad aber auch mehr als 500 Euro, eine Erweiterung kann schon sinnvoll sein.

Wer hingegen das Fahrrad auch noch am Abend, z. B. für den Besuch in der Kneipe nutzt, sollte prüfen, ob ein 24-Stunden-Schutz für das Fahrrad sinnvoll ist. In der Regel besteht nämlich der Versicherungsschutz nur für den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends. Der Fahrraddiebstahl ohne die sogenannte Nachtklausel muss separat beantragt werden.

Was bringt die Fahrradversicherung?

Die Hausratversicherung begrenzt den Schutz für Fahrräder in der Regel nur bis 5 Prozent der Hausratversicherungssumme. In einem solchen Fall kommt eine spezielle Fahrradversicherung infrage. Doch die kann teuer sein: Für ein Fahrrad mit einem Versicherungswert von z. B. 1.500 Euro kann der Schutz schon mal 200 Euro im Jahr kosten. Dafür besteht aber auch erweiterter Schutz, den die Hausratversicherung so nicht bietet: Bei Vandalismus, etwa durch einen mutwilligen Tritt gegen das Rad, leistet die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden nicht. Diese Kosten werden dann von der Fahrradversicherung getragen.

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