Hotelier auf der Anklagebank

Die neue Trinkwasserverordnung trifft jeden – auch jeden Gastronomen

Hotelier auf der Anklagebank

(NL/5888681225) Vor kurzem noch kaum vorstellbar, jetzt Realität: Wahrscheinlich wird dem Verantwortlichen des Freudenstädter Hotels, welches durch die tödliche Erkrankung eines Gastes an einer Legionellen-Kontamination unrühmlich bekannt geworden ist, ein Strafverfahren drohen. Dies hätte der Hotelier durch einfachste Maßnahmen und für wenige Cent pro Tag vermeiden können.

Es betrifft ja nicht nur dieses eine Hotel. Solche negativen Schlagzeilen betreffen, ob zu Recht oder nicht, zumeist eine ganze Region. Wenn dies zudem noch in der Haupturlaubszeit geschieht, ist der Einnahmeausfall in einer saisonal orientierten Branche mehr als bedeutend. Bislang war die schlimmste Vorstellung eines Hoteliers die Schließung seiner Gäste-Duschen durch das Gesundheitsamt. Dieses hat möglicherweise in Untersuchungen des Brausewassers die gefährlichen Wasserkeime in einer zu hohen Anzahl nachgewiesen. Ein Hotel ohne Duschen ist nicht nutzbar, also folgt der Totalausfall aller Einnahmen. Die Sicherheit, in welcher sich viele wiegen, ist trügerisch. Jeder weiß, dass das Anlegen eines Gurtes im Auto Pflicht ist, auch dann, wenn er nur 100 Meter zum Bäcker fährt. Die Anzahl der Legionellentoten ist vergleichbar mit der Anzahl der Verkehrstoten im Straßenverkehr.

Sicherlich sind es die vermeintlich sehr hohen Kosten einer Sanierung – ohne Garantie auf Erfolg – welche den Hotelier von baulichen Maßnahmen abhalten. Die Not des Betreibers wird häufig von Fachbetrieben ausgenutzt. Es werden dann völlig überzogene und dauerhaft nutzlose Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.

Warum immer wieder empfohlen wird, das Wasser aufzuheizen, bleibt dem Schreiber dieser Zeilen unbekannt. Selbst Fachleute glauben wohl, Bakterien verschwinden durch Erhitzen bzw. lösen sich in der Luft auf. Das tut das Stück Fleisch im Kochtopf nicht und auch die Bakterie tut der Menschheit nicht diesen Gefallen. Sie wird zum Nahrungsmittel für andere Bakterien, wie das Fleisch im Kochtopf für den Menschen. Hinzu kommt, dass wir Nutzer weder mit heißen noch mit kaltem Wasser duschen.

Wir brausen mit zirka 38 Grad. Diese Temperatur wird in der Armatur aus kaltem und warmem Wasser gemischt. In jeder Armatur befinden sich jedoch Hohlräume und in diesen Hohlräumen wird das Wasser auch durch heftigstes Aufheizen nie wärmer als die ideale Vermehrungstemperatur für Legionellen. Es nutzt wenig, wenn die Hauptwasserleitungen sauber sind, sich die Bakterien jedoch lustig – direkt am Ort des Geschehens, nämlich der Wasserentnahme – bei idealen Bedingungen ungestört vermehren können.

Krankenhäuser kennen sie schon lange: die endständigen Brausefilter, auch Wechselfilter genannt. Das sind Handbrausen mit eingebauten Membranen, welche die Bakterien und insbesondere Legionellen mit höchst möglicher Sicherheit aus dem Wasser herausfiltern. Gleichgültig was davor geschieht, den Gast berührt das nicht. Solche Filter kosten für jede Dusche noch nicht einmal 70 Cent am Tag. Das schöne daran: der Gast bemerkt die Filter nicht, wenn diese genau so verchromt sind wie jede andere Handbrause.

Das Referenz-Institut für Legionellen in Dresden erfasst und zählt die Anzahl der Legionellen-Erkrankungen in Deutschland. In Verbindung mit Hochrechnungen und Dunkelziffern geht man derzeit von 3.500 tödlich endenden Legionellenerkrankungen und von gut 30.000 schweren Erkrankungen, nur in Deutschland, aus.

Im Gegensatz zu einer Erkältung, einem Husten oder einer anderen Mensch-zu-Mensch-Infektion, ist bei Legionellen ein Verantwortlicher auszumachen. Dies nutzen Juristen und Versicherungen aus, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Gesundheitsamt, alle in seiner Region befindlichen Betriebs- und Wohnraumvermieter aufzufordern, das Trinkwasser auf Bakterien prüfen zu lassen. Die angesprochenen Betriebe sind zwangsweise und unter Androhung von Restriktionen zur Untersuchung durch zertifizierte Labore verpflichtet und haben diese Befunde beim Gesundheitsamt einzureichen.

Der AMEV, ein Arbeitskreis des Bundesbauministeriums, empfiehlt unter anderem die Ultrafiltration als Legionellen-Barriere. Chemische Desinfektionen kommen in diesem Arbeitsblatt der Öffentlichen Hand nicht vor.

Kontakt:
LEGIO-WATER GmbH
Rainer Kaifel
Schlattgrabenstr. 10
72141 Walddorfhäslach
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