Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar

Notarin Bettina Schmidt aus Frankfurt erklärt die getrennte Beurkundung von Angebot und Annahme durch zwei unterschiedliche Notare beim Immobilienkauf

Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar

Immobilienrecht: Notarin Bettina Schmidt aus Frankfurt diskutiert die Möglichkeit der getrennten Beurteilung beim Immobilienkauf durch zwei Notare.

Frankfurt, 26. Juni 2012 – Immobilienrecht und Immobilienkauf: Ist die gemeinsame Beurkundung eines Immobilienkaufs beim Notar vor Ort nicht möglich, bieten sich die getrennte Beurkundung bei zwei Notaren oder die Beurkundung bei einem Notar mit vollmachloser Vertretung des abwesenden Vertragspartners als Alternativen an.

Unabhängig davon, welche Immobilie verkauft wird, ist das Procedere bei der Eigentumswohnung, beim Hauskauf und der Gewerbeimmobilie immer das gleiche. Der Immobilienkaufvertrag wird normalerweise dadurch geschlossen, dass Käufer und Verkäufer sich bei einem Notar in einem gemeinsamen Termin zur Beurkundung von Angebot und Annahme treffen. Der gemeinsame Termin beim Notar hat den Vorteil, dass die Beteiligten unter Mitwirkung des Notars über den Vertragsinhalt bis zuletzt verhandeln können und vom Notar über etwaige Risiken ausreichend belehrt werden können.

Eine getrennte Beurkundung kann ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt sein, wenn z.B. ein Vertragsteil auswärtig wohnt und eine lange Anreise antreten müsste. Dann darf der Käufer das Angebot an seinem Wohnort beim Notar, der Verkäufer die Annahme bei einem anderen Notar protokollieren lassen. Trotzdem ist Beurkundung in einem Kaufvertrag immer vorzuziehen.

Eine Alternative zur getrennten Beurkundung durch zwei Notare ist die Beurkundung des Kaufvertrages mit vollmachtloser Vertretung des abwesenden Urkundenbeteiligten. Dies ist oftmals die bessere Lösung, denn von beiden Parteien wird nur ein Notar beauftragt, der auch dem verhinderten Vertragspartner vor dem Beurkundungstermin den kompletten Vertragsentwurf übersendet und den Inhalt des Vertrages mit beiden Parteien vorher abstimmt.

Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main

Bettina Schmidt ist Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin aus Frankfurt am Main. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde 2011 zum Notar in Frankfurt berufen. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei sind Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

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Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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