Interessengemeinschaft bei SEB Immoinvest, CS Euroreal sinnvoll? Sammelklage möglich?

Gibt es beim CS Euroreal und SEB Immoinvest Sammelklagen? Fachanwalt informiert.

Interessengemeinschaft bei SEB Immoinvest, CS Euroreal sinnvoll? Sammelklage möglich?

CS Euroreal, Öffnung, öffnet, Schließung, geschlossen, Probehandelstag, Wiedereröffnung unter Vorbehalt, Testöffnung, offener Immobilienfonds, Interessengemeinschaft, Schadensersatz, Klage, Fachanwalt, Mai, 2012, 21, 5, 05, 21.05.2012, postbank, SEB immoi

Zahlreiche Anleger, gerade von offenen Immobilienfonds wie CS Euroreal und SEB Immoinvest, stellen sich immer wieder die Frage, ob eine Sammelklage möglich ist und ob eine Interessengemeinschaft Sinn macht. Solche Gemeinschaften werden manchmal als unseriös oder sinnlos bezeichnet. Diese Behauptungen treffen nicht zu.

Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger von SEB Immoinvest und CS Euroreal in Frage:

1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder sonstige Berater.

2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des Investmentgesetzes.

Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln klagen muss.

Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr sinnvoll, möchlichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher nicht abstreiten.

Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten, die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den Kritikern, einleuchten.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich seit längerer Zeit mit offenen Immobilienfonds wie CS Euroreal und SEB Immoinvest. Es werden hunderte Anleger offener Immobilienfonds beraten und vertreten. Erst Erfolge bei Klagen wurden bereits erstritten. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche für die Anleger geschlossen werden.

Für den SEB Immoinvest und den CS Euroreal wurden nun Interessengemeinschaften gegründet.

Weitere Informationen:

CS Euroreal Interessengemeinschaft

SEB Immoinvest Interessengemeinschaft

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de