Kinder haften für ihre Eltern: Nichts ist unmöglich!

Eine Zeitung führte in den letzten Tagen aus „Kinder haften für ihre Eltern“. Soweit ist man da vom Leben garnichtw eg, denn dieser Spruch gilt sicherlich zum Beispiel für Pflegekosten. Reichen die Eigenmittel der zu pflegenden Person zur Abdeckung der Pflegekosten nicht aus, dann kann der Staat hier die Angehörigen, insbesondere die Kinder, zu Geldleistungen heranziehen.Aber auch, wenn der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird, entstehen natürlich Zusatzkosten. Hier haben sie aber die Möglichkeit sich einen Teil der Kosten von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen. Wie das gehtä-das erzählen Ihnen Marlies Jänisch und Sylvia Grünert vom Unternehmen PflegeSG. 

www.pflegesg.de