Neue Perspektiven für Photovoltaik

Neue Perspektiven für Photovoltaik

(NL/8456806688) Regensburg, 28. August. Nach langem Debattieren einigte sich die Politik auf einen gemeinsamen Kurs in Sachen Photovoltaik (PV). Nun gibt es sowohl klare Vorgaben zur Ausgestaltung der Einspeisevergütung als auch zum weiteren PV-Zubau. Dazu Lacuna-Vorstand Thomas Hartauer: Im Ergebnis steht für Investoren und Initiatoren Planungssicherheit in Kombination mit der notwendigen Rechtsklarheit. PV-Projekte avancieren somit wieder zu aussichtsreichen Beteiligungsoptionen.

Zusätzlichen Rückenwind erhalten neue Projekte aktuell durch das tiefe Zinsniveau. Denn dadurch kann Fremdkapital zu wesentlich günstigeren Konditionen finanziert werden. Momentan bietet z.B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach bereits zweimaligem Absenken einen Zinssatz von nur noch 1,8 % bei PV-Beteiligungen sogar mit Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit des Projekts.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr wahrscheinlich, dass das im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz benannte Ausbauziel von 52 Gigawatt (GW) bereits 2014/15 erreicht wird, wie es auch andere Marktexperten erwarten. Ursprünglich war hierfür 2020 avisiert. Bereits heute liegt die PV-Leistung bei 27 GW. Mit Überschreiten der 52-GW-Marke wird planmäßig die Einspeisevergütung ausgesetzt, der Einspeisevorrang für den PV-Strom bleibt aber bestehen. An der genauen Regelung arbeitet die Bundesregierung noch. Klar ist aber, wie der EEG-Tarif für PV-Anlagen bis dahin ausgestaltet sein wird: So tritt zusätzlich zu der bereits umgesetzten einmaligen Herabstufung ein Beschluss zur monatlichen Absenkung der Einspeisevergütung in Kraft und zwar rückwirkend zum 01. April 2012. Die Höhe der Kürzungen ist dabei von der Zubauentwicklung im Vorquartal abhängig. Diese wird auf ein Jahr hochgerechnet und mit einem festgelegten Zielkorridor verglichen, der den Leistungsumfang des jährlichen Zubaus definiert. Er liegt bei 2.500 – 3.500 GW. Wird dieser Wert erreicht, sinkt der Einspeisetarif um 1 % im Monat. Bei Über- oder Unterschreitung erhöht bzw. senkt sich die Vergütung. Das Spektrum liegt zwischen einer maximalen monatlichen Absenkung von 2,8 % (Zubau über 7.500 MW p.a.) und einer Erhöhung von 0,5 % pro Monat (Zubau unter 1.000 MW p.a.).

Neben weiteren spezifischen Regelungen für verschiedene PV-Anlagentypen stärkt die Bundesregierung mit dem neuen EEG auch Forschungsbemühungen zur Entwicklung von Speichermedien eine wesentliche Voraussetzung, um neben PV auch andere Erneuerbare Energien als zuverlässigen Strom- und Energielieferanten zu etablieren. Dass besonders Windenergie hierfür beste Voraussetzungen mitbringt, davon sind wir überzeugt, fasst Thomas Hartauer zusammen.

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