Solarstrom-Förderung kommt erneut auf den Prüfstand

Bundesrat stoppt drastische Einschnitte und ruft den Vermittlungsausschuss an

Gemeinsam mit vielen Anbietern der Solarwirtschaft begrüßt die PRIOGO AG aus Zülpich das Votum der Länder auf eine Schadensbegrenzung für die Solarbranche: „Wir haben uns dafür stark gemacht, die Fördersätze für Solarstrom-Anlagen weniger schnell zurück zu fahren. Darauf können wir nun wieder berechtigte Hoffnungen haben“, sagt der Vorstandsvorsitzende der PRIOGO AG, David Muggli, zur Entscheidung des Bundesrates.

Auch der Branchenverband BSW Solar hatte in den letzten Monaten gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen wiederholt vor zu drastischen Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung gewarnt und für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarenergie geworben, um die Energiewende und die Existenz tausender Solarjobs in Deutschland zu sichern.

„Jetzt dürfen wir hoffen, dass die im Deutschen Bundestag am 29.3.2012 beschlossenen, drastischen Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung jetzt im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag doch noch nachgebessert werden“, sieht David Muggli gespannt in die Zukunft.

Was bedeutet es jetzt konkret, dass der Bundesrat die Tarifkürzungen abgelehnt hat? Es gelten die Tarife weiter, die zum 1. Januar 2012 für in diesem Jahr ans Netz gebrachte Solaranlagen in Kraft traten. Die Ende März vom Bundestag beschlossenen Tarifkürzungen liegen so lange auf Eis, bis der nun vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss eine Entscheidung getroffen hat. Darin verhandeln Vertreter von Bundesrat und Bundestag über Nachbesserungen.

Am Ende hat der Bundestag das letzte Wort. Er kann in letzter Instanz die schon Ende März verabschiedeten Kürzungen beschließen. Dann haben sie den Gesetzgebungsprozess vollständig durchlaufen und treten in Kraft. Und zwar rückwirkend zum 1. April 2012, dem Tag, der in dem Gesetz als Stichtag genannt wird – mit Ausnahme großer Solaranlagen, denen Übergangsfristen eingeräumt wurden. Rückwirkend bedeutet hierbei auch, dass die seit dem Stichtag gezahlten Vergütungen bei den künftigen Zahlungen an Solarstromproduzenten verrechnet werden.

Allerdings kann der Bundestag auch Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat aufgreifen und die Einschnitte abmildern. Ob es dazu kommt, ist aber offen. Doch damit könnte der Bundestag das Verfahren im Vermittlungsausschuss abkürzen und verhindern, dass es sich bis in die Sommerpause hinzieht. „Letztlich bleibt für Solaranlagen, die bis zum 30. März 2012 ans Stromnetz gebracht wurden, ohnehin alles beim Alten“, betont David Muggli, „denn die nun auf Eis gelegten Kürzungen sind nur für ab dem 1. April aufgestellte Neuanlagen vorgesehen. Ältere Anlagen erhalten wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben für 20 Jahre den Solarstromtarif, der zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gültig war.“

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