Riestersparen: Mindestbetrag von 60 Euro bei mittelbar zulageberechtigten Personen Essen, 25. Juni 2012****** Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 EUR jahresbezogen vorzunehmen. „Damit entfällt die tageweise Überprüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentlicheArtikel Lesen