Mit Urteil vom heutigen Tage hat der 5. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) zu dem Aktenzeichen V R 2/11 entschieden, dass „der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform „ebay“ … „eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein“ kön-ne. Auf eine beim Einkauf des Gegenstandes vorhandene Wiederverkaufsabsicht komme esArtikel Lesen