Frankfurt/Main, 17. September 2012 (newshub.de) – Stichtag ist der 25. März 2013. Ab diesem Datum gelten alle Luftfrachtstücke offiziell als unsicher, die nicht von einem durch das zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) lizensierten Bekannten Versender (BV) stammen. Um dennoch abgeflogen zu werden, müssen diese zuvor den Status „sichere Fracht“ erhalten. Hierauf weistArtikel Lesen