Die ARGE Kündigungsschutz informiert Erfurt, 13. Juni 2012. Nicht in jedem Fall diskriminiert ein Anforderungsprofi eines Arbeitgebers mit dem Anspruch auf „sehr gutes Deutsch“ ausländische Bewerber, so die ARGE Kündigungsschutz (www.arge-kuendigungsschutz.de). „Sehr gute Deutschkenntnisse“ erfordern Sprachbeherrschung unabhängig der ethnischen Herkunft. Eine erfahrene Systemprogrammiererin mit Migrationshintergrund zog vor das Arbeitsgericht (AG)Artikel Lesen