Seit dem 01.06.2012 ist das sogenannte „Graumarktgesetz“, welches den langen Titel Finanzanlagenvermittlergesetzt trägt, in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sollen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebsstellen von sogenannten „Graumarktprodukten“ erheblich gestärkt werden. Die Auswirkungen des Gesetzes lassen jedoch noch Fragen für den Verbraucher offen. Rechts- & Fachanwalt SvenArtikel Lesen