Finanzämter stellen Bescheide zur Grundsteuer seit April nur noch unter Vorbehalt aus. Darüber hatten sich im Januar die Finanzministerien von Bund und Ländern geeignet. Der Anlass: Derzeit stehen die für die Berechnung der Grundsteuer geltenden Einheitswerte verfassungsmäßig auf dem Prüfstand. Einheitswerte veraltet Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2010Artikel Lesen