Name und Funktion der bewirteten Person reichen nicht aus StB. Bettina M. Rau-Franz Essen, 13. September 2012*****Bei Betriebsprüfungen werden die Bewirtungskosten immer wieder gerne aufgegriffen. In diesem Zusammenhang verweist Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, auf einen FallArtikel Lesen