Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. (DSD) Wir sind gegen Diskriminierung Jena, 31. Mai 2012. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Hartz IV-Empfänger ihre Münz- oder Briefmarkensammlungen verkaufen müssen, ehe sie Geld vom Staat beziehen dürfen. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) mitteilt, sind solche SammlungenArtikel Lesen