PTB-Zulassung für Schallpegelmesser optimus red und optimus green (NL/4009098242) Frankfurt am Main, 8. August 2012. Messungen können nur dann als Grundlage für gerichtliche Verfahren oder offizielle Gutachten verwendet werden, wenn sie nachweislich dem Eichgesetz entsprechen also eine Gerätezulassung beispielweise durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) besitzen. Vor allem im Bereich LärmArtikel Lesen