ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 03.07.2012 Reiseveranstalter müssen unter Umständen zahlen, wenn sie den Rückflug einer Pauschalreise um mehr als zehn Stunden vorverlegen. Auch unter Berücksichtigung eines in AGB enthaltenen Vorbehalts kann die Vorverlegung des Rückflugs um zehn Stunden einen Mangel begründen, der den Reisenden auch zur Selbstabhilfe und zur Erstattung derArtikel Lesen

Deutsche Anwaltsvermittlung Deutsche Anwaltsvermittlung Aufgrund von zwei Verbandsklagen eines Verbraucherschutzvereines gegen eine Sparkasse sowie eine Bank hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die -inhaltlich gleichlautenden- Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr.12 Abs.6 AGB-Banken im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden werden dürfen, da sie Privatkunden unangemessen benachteilligen und deswegen nachArtikel Lesen