Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte „Button-Lösung“ umsetzen. Der Gesetzgeber hat konkret vorgegeben, wie der Bestell-Button zukünftig benannt werden muss. Einfach nur „Bestellen“ ist oder „Abschließen“ ist nicht mehr zulässig. Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, PartnerArtikel Lesen

SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft, 18.06.2012:Nichts scheint seit nunmehr nahezu 15 Jahren so sehr im gesetzlichen Wandel begriffen wie der Verbraucherschutz. Besondere „Handlungswut“ herrscht diesbezüglich im Bereich des Onlinehandels. In Kürze, nämlich am 01.08.2012, tritt wieder einmal eine Neuregelung in Kraft, die insbesondere Onlinehändler zu Umstellungen auf ihren Verkaufsplattformen zwingt. Sebastian Baur, RechtsanwaltArtikel Lesen