Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf ein Gerichtsurteil in Sachen Prokon-Prospekt hin
DVS gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern Erfurt, 14. September 2012. Sowohl der Flyer als auch das Kurzprospekt der Prokon-Unternehmensgruppe (Itzehoe) enthalten nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein irreführende Werbeaussagen. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. (www.dvs-ev.net) mitteilt, wurde Prokon die Bewerbung mit derartigen AussagenArtikel Lesen