Direktverbrauch in den ersten zwei Jahren jetzt unschädlich Bei Anschaffung einer Fotovoltaikanlage können Sie von zwei Steuervergünstigungen profitieren: Von der Sonderabschreibung und vom Investitionsabzugsbetrag. Voraussetzung für beide Vergünstigungen ist, dass die Anlage „im Jahr der Anschaffung und im darauf folgenden Jahr ausschließlich oder fast ausschließlich – d.h. zu mindestens 90%Artikel Lesen