Abrechnung von Selektivverträgen über das Internet für 0,5 % Das Deutsche Medizinrechenzentrum Düsseldorf, 22.05.2012: Selektivverträge ermöglichen es Ärzten, Einzelverträge direkt mit den Krankenkassen abzuschließen. Seit letztem Jahr dürfen solche Verträge auch von privaten Dienstleistern mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) startet pünktlich zur Einführung der DTA-Abrechnung seinenArtikel Lesen