Dealversicherung® zahlt Provision an seine Kunden aus (NL/8314075873) Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main hat mit seinem Urteil vom 24.10.2011 Az 9K105/11.F die Grundlage dafür geschaffen, das ein Versicherungsvermittler Provision an seinen Kunden zurück zahlen darf. Dealversicherung® hat sich diese Veränderung zunutze gemacht und beteiligt seine Kunden bei rechtmäßigen Vertragsabschluss zumArtikel Lesen