Ein Anlagevermittler, der vorsätzlich oder auch nur leichtfertig falsche Angaben zur Sicherheit einer Anlage auf dem grauen Kapitalmarkt macht, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften. Anleger auf dem Grauen Kapitalmarkt, also dem Teil der Finanzmärkte, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichenArtikel Lesen