Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld. Grundlage für das Elterngeld ist bisher das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils, das dieser inArtikel Lesen