Beruflich veranlasste Reisekosten sind als Werbungskosten abziehbar. Dazu zählen auch die die Kosten für Übernachtungen. Bei Fernfahrern, die die Schlafkabine ihres LKW nutzen, ist davon auszugehen, dass bei Übernachtung auf Raststätten stets kleinere Kosten entstehen. Zum Beispiel für die Nutzung der Toiletten und Duschen, für die Reinigung des Bettzeugs undArtikel Lesen