Wann ist die Mietsache mangelhaft? Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte RaumluftfeuchtigkeitArtikel Lesen

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