Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für Hauseigentümer. Teilweise gibt es aber auch Streitigkeiten im Schadensfall. Einige interessante Fälle haben wir näher beschrieben. Wenn die Wohngebäudeversicherung selber einen Handwerker benennt: Meldet ein Versicherungsnehmer seiner Wohngebäudeversicherung einen Schaden, dann hat er auch den Anspruch, einen Handwerker seiner Wahl mit der Reparatur zu beauftragen.Artikel Lesen