Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu
2012-07-25
R+V-Infocenter: Gäste müssen nicht jede Unterkunft akzeptieren – wichtige Unterschiede schriftlich festhalten Wiesbaden, 25. Juli 2012. Endlich am Urlaubsort angekommen – doch dann die Schreckensnachricht: Das gebuchte Zimmer ist besetzt. „Reiseveranstalter oder Hoteliers sind in einem solchen Fall verpflichtet, den Gästen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten und mögliche Zusatzkosten zu übernehmen“,Artikel Lesen