Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers – Oberlandesgericht Köln senkt die Anforderungen für abgemahnte Anschlussinhaber – von Rechtsanwalt Ralf Hornemann   Das Oberlandesgericht Köln hat in einem bislang weitgehend unbeachtet gebliebenem Beschluss vom 28.05.2013, AZ 6 W 60/13, die Anforderungen an die sogenannte sekundäre Darlegungslast von abgemahnten Anschlussinhabern konkretisiert und maßgeblich zuArtikel Lesen