Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner dem anwesenden Vollziehungsbeamten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen Scheck, so liegt dennochArtikel Lesen

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen, und wird er von einem Gläubiger wegen Insolvenzverschleppung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, soArtikel Lesen