Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Teil 1: Wegfall des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur VerkürzungArtikel Lesen

Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner dem anwesenden Vollziehungsbeamten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen Scheck, so liegt dennochArtikel Lesen

Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11. Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAGArtikel Lesen

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Restschuldbefreiung Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hochArtikel Lesen

Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO regelt keine Rechtspflicht des Schuldners zum Insolvenzantrag. DerArtikel Lesen

Ist die Urlaubsgeldhöhe branchenüblich, steht es nicht der Insolvenzmasse zu – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Insolvenzmasse Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Auch erheblich hohes Urlaubsgeld verbleibt dem Insolvenzschuldner, wenn es auch in vergleichbaren Unternehmen gezahlt wird (BGH, Az. IX ZB 239/10, Beschluss vom 26.04.2012). Sachverhalt – InsolvenzrechtArtikel Lesen

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen, und wird er von einem Gläubiger wegen Insolvenzverschleppung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, soArtikel Lesen