Im folgenden Beitrag beleuchtet der Flensburger Rechtsanwalt Alexander Busch, tätig in der Kanzlei Callsen & Thürk, die Möglichkeiten, welche die Reform der Insolvenzordnung für Verbraucher zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten bringt. Das aktualisierte Insolvenzrecht wird am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Bereits vorab sei es jedem Verbraucher, der ernsthaft überArtikel Lesen

1. Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Rechtsanwalt Dresden. Rechtsanwalt Dresden – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Neuregelungen zur Restschuldbefreiung 1. Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des RestschuldbefreiungsverfahrensArtikel Lesen

Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten. Insolenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Teil 1: Wegfall des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur VerkürzungArtikel Lesen

Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne von § 133 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Übergibt der Schuldner dem anwesenden Vollziehungsbeamten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen Scheck, so liegt dennochArtikel Lesen

Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das im März in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG). Auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20. September 2012Artikel Lesen

Expansion in Richtung Süden Sitz des neuen Apontas Sales Office: die ehemalige T-Systems Niederlassung an der Mainzer Landstraße in Frankfurt. Nachhaltiges Wachstum in der Finanzbranche: Apontas, Spezialist für Forderungsmanagement eröffnet am 1. August ein neues Sales Office in Frankfurt am Main. In der ehemaligen T-Systems Niederlassung auf der Mainzer LandstraßeArtikel Lesen

Dirk Eichelbaum ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. In Süddeutschland ist er als einer der Ersten nach dem neuen Insolvenzrecht als vorläufiger Sachverwalter an der Rettung eines Unternehmens beteiligt. Eichelbaum sieht Chancen für Unternehmen; die Eigenverwaltung bewertet er positiv und informiert über verstärkte Handlungsspielräume für bedrohte Unternehmen. Er geht davon aus, dassArtikel Lesen

Der 1. Deutsche Gläubigerkongress am 20. September 2012 im Kölner Maritim bietet erstmals allen an Insolvenzverfahren beteiligten Gruppen ein gemeinsames Forum. Dabei werden von renommierten Referenten und in den begleitenden Diskussionen Antworten auf essentielle Fragen gegeben: Was hat das ESUG bislang gebracht, wo besteht noch gesetzlicher Handlungsbedarf und wie profitierenArtikel Lesen

Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG Düsseldorf vom 26.01.2012, Az. 11 Sa 1004/11. Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAGArtikel Lesen

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Restschuldbefreiung Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hochArtikel Lesen

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess. Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen, und wird er von einem Gläubiger wegen Insolvenzverschleppung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, soArtikel Lesen