Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. Wir sind gegen Diskriminierung Jena, 30. Mai 2012. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) mitteilt, muss ein Job-Center die vollständigen Fahrtkosten erstatten, die einem Hartz-IV-Empfänger entstehen, wenn dieser zu einem Meldetermin muss. In einem Rechtsstreit, den das Landessozialgericht (LSG)Artikel Lesen