Schweizer Erben dürfen auf höhere deutsche Freibeträge hoffen! Logo Merker + Bippus Konstanz, 05. Juli 2012 – Das deutsche Erbschaftsteuergesetz behandelt Erben und Vermächtnisnehmer aus der Schweiz schlechter als Erwerber aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten. War der Erblasser nicht Inländer bzw. hatte er seinen Wohnsitz nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat,Artikel Lesen