Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jedeArtikel Lesen

Die ARGE Kündigungsschutz informiert Erfurt, 13. Juni 2012. Nicht in jedem Fall diskriminiert ein Anforderungsprofi eines Arbeitgebers mit dem Anspruch auf „sehr gutes Deutsch“ ausländische Bewerber, so die ARGE Kündigungsschutz (www.arge-kuendigungsschutz.de). „Sehr gute Deutschkenntnisse“ erfordern Sprachbeherrschung unabhängig der ethnischen Herkunft. Eine erfahrene Systemprogrammiererin mit Migrationshintergrund zog vor das Arbeitsgericht (AG)Artikel Lesen